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Geschichte der Wasserversorgung

Hier finden Sie die wichtigsten eidgenössischen und kantonalen Erlasse, welche im Bereich von Grundwasserschutzzonen gelten. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit, alle Rechtsgrundlagen der Wasserversorgung Andwil-Arnegg herunterzuladen.

Wir machen Sie allerdings darauf aufmerksam, dass nur die vom Verwaltungsrat herausgegebenen Reglemente in gedruckter Form rechtsverbindlich sind.

  Brunnen "Dorf" 

  
                Auszug aus den einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Erlassen, welche im Bereich von Grundwasserschutzzonen gelten (45 kB).

 

        
Korporationsordnung vom 7. April 2000 (14 kB)
Die Korporationsordnung regelt die Organisation der Wasserversorgung Andwil-Arnegg sowie die Rechte und Pflichten ihrer Organe.

Im Anhang der Korporationsordnung wird zudem das Korporationsgebiet festgelegt.

 

          

Wasserreglement vom 24. Januar 2000 (26 kB)

Das Wasserreglement ordnet die Abgabe von Trink- und Brauchwasser sowie die Löschwasserversorgung.

 

            Gebührentarif vom 10. August 2010  (13 kB)

 Im Gebührentarif werden die Grund- und die Konsumgebühr festgesetzt. 

 

Schutzzonenreglemente

In den Schutzzonenreglementen werden insbesondere die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Nutzungsbeschränkungen und Schutzmassnahmen festgelegt. Sämtliche Grundwasserschutzzonen der Wasserversorgung Andwil-Arnegg sind rechtskräftig ausgeschieden. 

Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Lindenwiesen vom 13. Januar / 21. März 1988 (25  kB)
   
Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Weid (Quellen Schüsselloo) vom 14. / 22. März 1994 (26  kB)
   
Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Scheidweg vom 21. März 1988 (29 kB)
   
Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Freudenau vom 13. Januar / 21. März 1988 (30  kB)
   
Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Säge vom 21. März 1988 (27  kB)
 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verantwortlich für den Inhalt: Verwaltungsrat der Wasserversorgung Andwil-Arnegg