Hausinstallationen


Als Hausinstallationen gelten insbesondere die wasserführenden Anlagen ab dem Wasserzähler.

Erstellung und Unterhalt der Hausinstallationen obliegen dem Grundeigentümer. Es sind die Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches (SVGW) zu beachten.

Die Kosten für die Erstellung der Hausinstallation trägt der Grundeigentümer. Er hat für den Unterhalt zu sorgen und notwendige Reparaturen, namentlich bei undichten Hahnen und Klosettspülungen, sofort ausführen zu lassen.

Erstellung, Änderung und Reparaturen aller Anlagen dürfen nur von Fachleuten ausge­führt werden. Diese haben die Leitsätze des SVGW für die Erstellung von Wasserinstallationen und die Weisungen der Wasserversorgung zu beachten.

Die Wasserversorgung ist berechtigt, die Arbeit der mit der Installation betrauten Personen zu überwachen und die fertiggestellten Anlagen zu prüfen (vgl. Formular Installationsanzeige). 

Vorschriftswidrig erstellte Anlagen werden bis zur Behebung der beanstandeten Mängel gesperrt.

  • Reservoir Chueweid
  • Fassung Freudenau
  • Quellen Lindenwiesen
  • Fassung Scheidweg
  • Betriebszentrale Augarten
  • Pumpen im Augarten