
Gebühren & Tarife
Wasserrechnung
Grundgebühr
Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 85.00 je Wasserzähler oder, soweit keine Wasserzähler eingebaut sind, je Anschluss.
Konsumgebühr
Die Konsumgebühr beträgt Fr. 1.90 je bezogenen Kubikmeter Wasser.
Befristeter Anschluss
a) Pauschale
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Für einen befristeten Wasserbezug bis 50 m3 ist eine Pauschale zu bezahlen.
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Die Pauschale beträgt Fr. 100.00.
b) Wasserzähler
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Ein befristeter Wasserbezug ab 50 m3 ist mit einem Wasserzähler zu messen.
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Für die Benützung des Wasserzählers ist eine Entschädigung von Fr. 100.00 zu leisten. Zusätzlich ist die Konsumgebühr zu bezahlen.
Mahngebühr
Die Mahngebühr beträgt Fr. 20.00 (ab der 2. Mahnung).
Neuanschlüsse
Der Liegenschaftseigentümer hat für Objekte, die neu dem Verteilnetz der Wasserversorgung angeschlossen werden, einen einmaligen Anschlussbeitrag zu entrichten.
Der Anschlussbeitrag setzt sich zusammen aus einer festen Grundquote und einem Gebäudezuschlag nach dem Zeitwert des Objektes.
Die Grundquote beträgt Fr. 500.00. Der Gebäudezuschlag beträgt 1,3 % des aufgewerteten Zeitwertes.
Bei Neuanschlüssen ist frühzeitig (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) mit der Wasserversorgung Andwil-Arnegg Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen steht Ihnen Thomas Eigenmann (Tel. 071 385 95 94) gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme gleichzeitig mit der Eingabe des Baugesuches. Im Zusammenhang mit Neuanschlüssen ist das entsprechende Gesuchsformular zu verwenden. Dieses Gesuch ist
- zuhanden der Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Postfach, 9204 Andwil oder
- per E-Mail an wvaa@stadtgossau.ch einzureichen.
Mit den Arbeiten für Bauwasseranschluss und Hauszuleitung darf erst begonnen werden, wenn die Leitungsführung durch den Technischen Dienst der Wasserversorgung Andwil-Arnegg bestimmt ist und die Anschlussbewilligung der Wasserversorgung Andwil-Arnegg vorliegt (vgl. Art. 18 des Wasserreglements).